Kann ich einen Kredit für Bekannte/Freunde aufnehmen?

Vielleicht spielen Sie mit dem Gedanken einen Kredit für einen Freund oder einen Bekannten aufzunehmen, um ihm zu helfen. Da spricht grundsätzlich nichts dagegen. Wenn Sie den Kredit bekommen, können Sie einer anderen Person das Geld leihen. Allerdings ist das auch immer mit Risiken verbunden. Sollte Ihr Freund zahlungsunfähig werden, wird die Bank sich an Sie wenden, weil Sie als Kreditnehmer eingetragen sind. Im Notfall müssen Sie die Raten zahlen – wollen Sie das? Überlegen Sie sich also genau, wem Sie Geld leihen.

Die Bürgschaft

Wer einem Freund helfen möchte, kann für ihn bürgen. Das heißt, dass der Freund als Schuldner im Kreditvertrag steht, doch der Bürge wird in Anspruch genommen, falls die Ratenzahlungen ausbleiben. Als Bürge hat man natürlich auch Rechte. Es gibt zwei Arten der Bürgschaft: Bei der Ausfallbürgschaft  darf der Bürger erst herangezogen werden, wenn bei dem Schuldner nichts mehr zu holen ist und eine Zwangsvollstreckung erfolglos war. Für den Bürgen ist das die etwas sichere Variante. Dann gibt es noch die Selbstschuldnerische Bürgschaft. Hier kommt es nicht darauf an, ob der Schuldner zahlungsunfähig. Der Bürger wird dem Schuldner gleichgestellt und ist zur Zahlung verpflichtet. Die Rechtssprechung hat in der Vergangenheit viele Bürgschaften für sittenwidrig und damit für ungültig erklärt, weil die Höhe der Bürgschaft nicht zur finanziellen Situation des Bürgen passte.


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